Unser Land

Giro d’Italia

Pressemitteilung zu: „Giro d´Italia“

In jedem Italienischen Gerichtssaal steht – auf Deutsch übersetzt – „DAS GESETZ IST FÜR ALLE GLEICH“. Nun wissen wir, dass diese Vorgabe ein frommer Wunsch aller rechtschaffenen Bürger(innen) ist, denn in der gelebten Praxis sind Gesetze für manche Privilegierten „gleicher“.

Das müssen wir als Burggräfler, Passeirer und Ultner Marketenderinnen und Schützen einmal mehr feststellen, wenn der  Giro d´Italia heute durch unseren Bezirk über Proveis, das Ulten- und Etschtal hinauf Richtung Stilfser Joch rollt.

Seit über einem halben Jahr werden auch bei uns in Südtirol die Menschen von der Politik mit Vorschriften und Auflagen – anfangs auch durch Arbeitsverbote – angehalten, gegen die Corona-Epidemie anzukämpfen. Abstandhalten, Händewaschen und Maskentragen haben aber in den Monaten der Lockerungen nicht verhindern können, dass jetzt eine zweite Infektionswelle unser Land mit voller Wucht erfasst hat.

Und mit dieser zweiten Welle werden von der Politik auch wieder die Freiheiten der Bürger(innen) eingeschränkt. Laut Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 45 des Landeshauptmannes vom 16.10.2020  sind u.a. im Anschluss an zivile und religiöse Zeremonien Feierlichkeiten mit mehr als 30 Personen verboten, sowohl in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Orten als auch im Freien und es wird empfohlen, auf Feste und andere Gelegenheiten des Zusammenkommens mit nicht in einem Haushalt zusammenlebenden Personen – auch im Zusammenhang mit religiösen Feiertagen – zu verzichten und alle Formen von Menschenansammlungen zu vermeiden. Sogar eine Einschränkung der Friedhofsbesuche zu Aller Heiligen ist laut Presseberichte vorgesehen.

Aber der Giro wird heute diese Dringlichkeitsmaßnahmen nicht berücksichtigen, wenn die Radfahrer in der Gruppe dicht an dicht und ohne Maske durch das Land pedalieren und die nicht in einem Haushalt zusammenlebenden „Tifosi“ ihre Stars anfeuern und keuchend daneben herlaufen werden. Bars und Restaurants müssen auf Schildern angeben, wie viele Gäste höchstens in den Lokalen anwesend sein dürfen. Wie viele Zuschauer dürfen dann beim Giro maximal am Straßenrand stehen?

Wenn solche nationale Großveranstaltungen die für normale Bürger(innen) beschlossenen Maßnahmen außer Kraft setzen dürfen, so sieht sich der Schützenbezirk Burggrafenamt Passeier einmal mehr darin bestätigt, dass die Loslösung von Italien und das Anstreben der Eigenstaatlichkeit Sinn macht. Diese Zielsetzung soll heute längs der Girostrecke mit der Aushängung einiger Banner und Tiroler Fahnen unterstrichen werden.

 

Der Schützenbezirk Burggrafenamt – Passeier

i.V.

Bezirksmajor Hannes Holzner

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